Tor nach Sassnitz – weiße Wüste?

 schildDer Goldberg von Sassnitz ist für das Kreidewerk die Perspektive des Unternehmens. Mit dem Abbau wurde 2013 begonnen.

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Sassnitz/Sagard „Der Betrieb des Tagebaus ist so zu führen, dass Tourismus und Erholung möglichst nicht beeinträchtigt werden.“ Dies sagt die Chefin des Amtes für Raumordnung undLandesplanung, Christiane Falck-Steffens, in Punkt drei der Landesplanerischen Beurteilung für das Raumordnungsverfahren am Goldberg vor Sassnitz, dem die Behörde zustimmt.

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In den nächsten Jahren soll vor den Toren von Sassnitz ein großer Tagebau entstehen. Wandert man zukünftig entlang eines großen Kreidebruchs zwischen Sagard und Sassnitz? Der Kreistag hatte am 27. Mai 2004 für diese Vorstellung auf Initiative der CDU zugunsten von Rohstoffgewinnung mit 26 zu 9 Stimmen votiert. Berge müssten nun ebenso wie Windräder versetzt, Biotope vernichtet, seltene Vogelarten vertrieben und grüne oder Ackerlandschaften in weiße Staubwüsten verwandelt werden. Das Tor nach Sassnitz eine Bergbaulandschaft? 

In frühen Studien wurde vom Kreidewerk die Vorstellung erarbeitet, dass die Abbauscheiben ab 2010 bis 2065 mit etwa sieben Millionen Tonnen begonnen werden soll. Nicht von den Seiten her einsehbar, wie Vertreter der Vereinigte Kreidewerk Dammann KG auf einer Veranstaltung in Sassnitz vor zwei Jahren ihr Konzept erläuterten. Fährt der Gast künftig über die B 96 nach Sassnitz, Binz, Sagard, Lohme, Mukran, wird ihm dieser Anblick auf ein Bewilligungsfeld für 260 Hektar mit etwa 30 Millionen Tonnen Kreide aber kaum verborgen bleiben.

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Bis 1996 galt das alte DDR-Bergrecht, bei dem für das Abbaurecht Grund und Boden nicht gleichzeitig gekauft werden musste. Der Erwerb des Bodenschatzes kommt aber nicht einer Abbaugenehmigung gleich. Der Käufer trägt das Risiko, dass die Entscheidung über den Abbau im Nachhinein von den zuständigen Behörden gefällt wird. An der Abbaugenehmigung wird seit 2001 gearbeitet. Von 29 beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben übrigens nur die Gemeinden Sagard und Binz keine Beurteilungen abgegeben.

Das geplante Abbaugebiet liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind dort eigentlich zu unterlassen, unvermeidbare Eingriffe müssen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden
(§ 19 BNatSchG).

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Ist eine solche Kompensation nicht möglich, verbietet sich der Eingriff, wenn in der Abwägung die Belange des Naturschutzes anderen Belangen im Rang vorgehen. Zudem will die Stadt Sassnitz Kreideheilbad werden. Sie lehnt daher den Tagebau ab. Demgegenüber müssen nun Unbedenklichkeit und öffentliches Interesse nachgewiesen werden. Die Hafenstadt sowie Sagard haben übrigens gegen den Tagebau Klage erhoben, den Rechtsstreit gegen das Bergamt Stralsund allerdings verloren.

Bisher ist die Rede von etwa acht Arbeitsplätzen, die im Zusammenhang mit dem Tagebau entstehen. Dagegen steht, dass zwei Höfe durch das Projekt in ihrer Existenz bedroht sind. Zudem arbeiten auf Rügen von insgesamt 26 000 Angestellten 11 000 in der Tourismusbranche. Im Bergbau sind es dagegen derzeit 57.“

ANDREAS KÜSTERMANN

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